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Medizinrecht: 50.000 € Schmerzensgeld - Erblindung durch ärztlichen Behandlungsfehler

04.02.1998

Schmerzensgeld wegen Arzthaftung - Erblindung infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers

Die 73 Jahre alte Klägerin erblindete infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers. Gerade für ältere Menschen mit einer gewissen retardierten Anpassungsfähigkeit an veränderte Umstände bedeutet die plötzliche Blindheit einen ganz erheblichen Eingriff in die gewohnte Lebensführung und eine starke Beeinträchtigung der Lebensqualität. Die Patientin verstarb knapp 2 Jahre nach der Behandlung. Schmerzensgeld: 50.000€

OLG Hamm, Urteil vom 04.02.1998 - 3 U 143/97 - VersR 1999, 622

Rechtsgebiet(e): Medizinrecht

 
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